HSV

 
Heimselbstverwaltung
 

Die Aufgabe der Heimselbstverwaltung (HSV) ist die Gestaltung des Gemeinschaftslebens und die Vertretung der Bewohner in Zusammenarbeit mit der Heimleitung. Die Wahl und die Funktionen der HSV-Organe sind durch Statuten und Geschäftsordnungen (siehe Anhang) geregelt.

Oberstes Organ ist die Vollversammlung, das Parlament der Heimbewohner. Die von allen Bewohnern gewählten Heimsenioren und Wohngruppensprecher, die zu Semesterbeginn von den Wohngruppen gewählt werden, bilden den Heimrat. Der Heimrat tritt zweimal im Semester zusammen, um über hausinterne Angelegenheiten zu entscheiden. Der Wohngruppensprecher regelt das Gemeinschaftsleben der Wohngruppe und vertritt die Belange seiner Wohngruppe im Heimrat. Er soll außerdem die im Heimrat zur Sprache kommenden Probleme zuvor mit der Wohngruppe diskutieren und die Bewohner von den Heimratsbeschlüssen unterrichten.

Die Heimselbstverwaltung, ihr Einfluss und ihre Wirkung, steht und fällt mit der Mitarbeit möglichst vieler Bewohner. Heimsenior und Stellvertreter erhalten für die Dauer ihrer Amtszeit die Mietkosten erstattet. Jeder Bewohner sollte mindestens zweimal während seiner Wohnzeit im Albertus-Magnus-Haus (AMH) eine Gemeinschaftsaufgabe wie Wohngruppensprecher, Programmsprecher o.a. übernehmen.

Der Heimausschuss ist zuständig für die finanziellen Geschäfte und für die Verwaltung der Ein- und Ausgaben der HSV, der Schnellentscheidungen in hausinternen Angelegenheiten und für die Verwaltung des Sozialfonds. Dem Heimausschuss gehören an: der Heimleiter und der Heimsenior - beide mit Vetorecht bei Entscheidungen über Ausgaben -, der Heimseniorstellvertreter, zwei vom Heimrat gewählte Wohngruppensprecher, ein Vertreter der ausländischen Studenten und die Vertreterin der Studentinnen.

Die Studentenbar des AMH wird von der HSV verwaltet. Sie ist der gesellige Mittelpunkt im Haus. Ein Barmanager organisiert die Baröffnung. Er wird zu Beginn des Semesters vom Heimausschuss gewählt.

 

Begriff der studentischen Heimselbstverwaltung

Die studentische Heimselbstverwaltung (HSV) ist die Vertretung der studentischen Heimbewohner. Sie ist eine Institution des Albertus-Magnus-Hauses und trägt einen Teil der Verantwortung für das Haus und seine Bewohner. Gestaltung und Aufrechterhaltung des Gemeinschaftslebens gehören zu ihren wichtigsten Aufgaben.

Organe der Heimselbstverwaltung

1. Organe der Heimselbstverwaltung sind:

a) die Heimvollversammlung

b) der Heimrat

c) Heimsenior und Stellvertreter

d) Die Wohngruppensprecher

2. Alle studentischen Bewohner des AMH sind Mitglieder der studentischen Heimselbstverwaltung.

3. Jeder studentische Heimbewohner hat Zutritt zu allen Ämtern der HSV. Für das Amt des Heimseniors und seines Stellvertreters ist das Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

HEIMVOLLVERSAMMLUNG

4. Die Heimvollversammlung besteht aus sämtlichen Heimbewohnern; die Teilnahme ist verpflichtend.

5. Die Heimvollversammlung wird vom Heimsenior jeweils zu Anfang des Semesters einberufen und geleitet. Sie kann jederzeit durch den Heimsenior, den Heimausschuss, den Heimrat oder von mindestens 100 studentischen Bewohnern einberufen werden.

6. Für die Heimvollversammlung stellt der Heimsenior die Tagesordnung auf. In der Heimvollversammlung muß die Möglichkeit zur Diskussion gegeben werden. Die Anwesenden wählen durch Zuruf einen Diskussionsleiter.

7. Die Heimvollversammlung kann die Statuten mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden ändern.

HEIMRAT

8. Heimsenior, Stellvertreter und Wohngruppensprecher bilden den Heimrat. Der Heimleiter ist Mitglied ohne Stimmrecht. Nichtmitglieder des Heimrates können vom Heimsenior eingeladen werden. Der Heimrat kann mit einfacher Mehrheit beschließen, Gäste einzuladen bzw. auszuschließen.

9. Der Heimrat wird einmal im Monat vom Heimsenior einberufen und geleitet. Er kann außerdem einberufen werden auf Wunsch von mindestens 12 Wohngruppensprechern.

10. Der Heimrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 18 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Heimrates bedürfen der einfachen Mehrheit des vollständigen Heimrates (14). Wird in der ersten Abstimmung die Mehrheit nicht erreicht, entscheidet in der zweiten Abstimmung die einfache Mehrheit der Anwesenden.

HEIMSENIOREN UND STELLVERTRETER

11. Der Heimsenior und sein Stellvertreter werden in freier, direkter und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Die Wahl findet am Anfang des Semesters statt. Die Amtszeit der Senioren umfasst das begonnene Semester einschließlich der sich anschließenden Ferien bis zur Amtsübergabe an die neuen Heimsenioren. Eine mehrmalige Wiederwahl der Heimsenioren ist möglich.
Geht bis zum letzten Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Heimseniorenwahl kein Vorschlag ein, muss der Heimrat einen Wahlvorschlag für die Seniorenwahl bekannt geben.

12. Die Kandidaten müssen sich unter Verwendung eines Lichtbildes durch Aushang am Informationsbrett vorstellen. Der Heimsenior soll zur Vorstellung der Kandidaten eine Vollversammlung einberufen.
Wahlvorschläge sind bis zur Vollversammlung an den Wahlleiter zu richten.
Der Heimleiter übernimmt das Amt des Wahlleiters und bestellt einen Wahlausschuss, der aus vier Mitgliedern besteht.

13. Eine Neuwahl innerhalb eines Semesters muss durchgeführt werden, wenn

a) der Heimsenior oder Stellvertreter zurücktrittb) der Heimsenior oder Stellvertreter durch 2/3 Mehrheit der Heimvollversammlung seines Amtes enthoben wird. Bei einer Neuwahl muss der Heimsenior oder Stellvertreter seine Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt des Nachfolgers weiterführen. Der Nachfolger tritt am Tage der Wahl sein Amt an. Die Neuwahl muss innerhalb von 8 Tagen durchgeführt werden.

14. Der Heimsenior vertritt die Interessen der Heimbewohner und führt die Geschäfte der HSV. Vertragliche Vereinbarungen können nur vom Heimsenior und Stellvertreter unterzeichnet werden.
Heimsenior und Stellvertreter wirken in Zusammenarbeit mit der Heimleitung maßgeblich bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens mit. Der Heimsenior hat das Recht, an Heimbewohner Aufgaben, die im Bereich der Heimselbstverwaltung liegen, zu erteilen.

15. Zur Durchsetzung seiner Aufgaben kann der Heimsenior Disziplinarmaßnahmen ergreifen (nach Rücksprache mit dem Heimleiter).

16. Heimsenior und Stellvertreter erhalten aus der Kasse der HSV eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird vom Heimrat festgesetzt.

WOHNGRUPPENSPRECHER

17. Am Anfang des Semesters wählt jede Wohngruppe mit einfacher Mehrheit der Wahlberechtigten (8) ihren Wohngruppensprecher und dessen Stellvertreter. Die Wahl ist geheim. Die Wohngruppe kann jederzeit mit 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten (10) einen neuen Wohngruppensprecher oder Stellvertreter wählen. Die Wohngruppensprecher oder Stellvertreter können von ihrem Amt zurücktreten. Sie haben den Rücktritt gegenüber dem Heimsenior zu begründen.

18. Die Wohngruppensprecher sorgen für Ruhe und Ordnung in ihren Wohngruppen. Sie unterstützen den Heimsenior und Heimleiter bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

FINANZEN

19. Die Einnahmen der HSV werden vom Heimausschuss verwaltet. Alle mit Finanzgeschäften Beauftragten haben dem Heimausschuss 3 Tage vor der 1. Vollversammlung im neuen Semester eine Endabrechnung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des vergangenen Semesters vorzulegen.

20. Für die Geschäfte der HSV haftet der Heimrat. Er kann zur Deckung seiner Ausgaben eine Umlage für alle Heimbewohner mit 2/3 Mehrheit beschließen, die von den Wohngruppensprechern eingezogen wird. Der Heimrat ist zu jeder Zeit befugt, Einblick in die Kasse zu nehmen.

21. Der Heimsenior legt am Ende seiner Amtszeit einen Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben der HSV vor. Der Rechenschaftsbericht ist der Heimvollversammlung zu Beginn des folgenden Semesters bekannt zu geben. Entlastungserteilung erfolgt durch den Heimrat.

DISZIPLINARBESTIMMUNGEN

22. Der Wohngruppensprecher hat das Recht, gegenüber den Bewohnern seiner Wohngruppe bei Verstößen gegen Ruhe und Ordnung innerhalb seiner Wohngruppe

a) einen Verweis auszusprechen

b) eine strenge Disziplinarmaßnahme beim Heimrat zu beantragen

23. Der Heimsenior und Stellvertreter haben das Recht bei Verstößen gegen Ruhe und Ordnung im Haus

a) einen Verweis auszusprechen

b) eine strenge Disziplinarmaßnahme beim Heimrat zu beantragen

24. Strenge Disziplinarmaßnahmen werden vom Heimrat mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Strenge Disziplinarmaßnahmen sind:oham

a) Verpflichtung zu Ordnungsdiensten

b) öffentlicher Verweis

c) Angemessene Geldbuße

d) Antrag auf fristlose Kündigung des Mietverhältnisses beim Heimträger

25. Bei Beschwerden gegen einen Heimbewohner oder eine Wohngruppe sind Wohngruppensprecher und Senioren zu verständigen. In jedem Fall sind der oder die Beschuldigten zu hören. Bei jeder Beschwerde (auch bei Bagatellfällen) darf der Beschwerdeführer dem Beteiligten nicht anonym bleiben.

Diese Statuten wurden in der Heimvollversammlung vom 11.10.1971 angenommen und in der Vollversammlung vom 29.9.1977 ergänzt.

HEIMSELBSTVERWALTUNG
Heimsenior

 

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