Geschäftsordnung
des Heimausschusses des AMH
Der Heimausschuss wählt in der 1. Sitzung des Semesters aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder einen Vorsitzenden, der den Heimausschuss einberuft und leitet, die vorläufige Tagesordnung vorlegt und für das Protokoll sorgt.
Zur 1. Sitzung im Semester beruft der Heimleiter den Heimausschuss ein und leitet ihn bis zur Wahl des Vorsitzenden.
Der Heimausschuss tritt mindestens alle 4 Wochen zusammen. Er muss einberufen werden auf Antrag des Heimleiters, des Heimseniors oder auf Antrag von mindestens 2 Mitgliedern. Über die Sitzungen wird ein Ergebnis-Protokoll geführt und innerhalb 4 Tagen ausgegeben. Anträge für die Sitzung können von jedem Heimbewohner schriftlich vor der Sitzung eingereicht werden.
Die endgültige Tagesordnung wird vom Heimausschuss beschlossen. Dringlichkeitsanträge können durch Beschluss in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Die Sitzungen sind öffentlich. Nicht öffentlich sind Sitzungen über Aufnahme, Kündigung oder Verlängerung des Mietvertrages. Beschwerden oder Besprechungen in nicht öffentlichen Sitzungen sind von allen Mitgliedern vertraulich zu behandeln.
Der Heimausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Bei Anträgen in finanziellen Fragen haben der Heimleiter und der Heimsenior ein Vetorecht. Wird ein Veto eingelegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Ein neuer Antrag zur Sache kann sofort eingereicht werden.
In der 1. Sitzung im Semester wählt der Heimrat 2 Mitglieder in den Heimausschuss und schlägt einen ausländischen Student als Vertreter der ausländischen Studenten sowie eine Studentin als Vertreterin der Studentinnen in den Heimausschuss vor. Gehen gegen die Vorschläge keine Einsprüche innerhalb 3 Tagen ein, gelten die Vorschläge als angenommen. Gehen weitere Vorschläge ein, wählen die ausländischen Bewohner bzw. die Studierenden ihren Stellvertreter in den Heimausschuss 6 Tage nach der 1. Heimratsitzung.
