Hausordnung

 

Diese Hausordnung dient in erster Linie einer guten Studienatmosphäre und dem erträglichen Zusammenleben von 348 Studenten/innen; deshalb gilt als übergeordnetes Gebot die Rücksichtnahme auf die Hausgemeinschaft.

I. EINZUG UND AUSZUG

1. Die Belegung der Zimmer und Umlegung innerhalb des Hauses erfolgt durch den Heimleiter.

2. Beim Einzug erhält jeder Mieter vom Sekretariat seinen Haus-, Zimmerschlüssel und Briefkasten-/ Geschirrfachschlüssel ausgehändigt. Bei längerer Abwesenheit können die Schlüssel im Sekretariat hinterlegt werden. Geht ein Schlüssel verloren, wird beim Auszug das Zimmerschloss auf Kosten des Mieters erneuert.

3. Bei ergebnislosem Miet- bzw. Kautionseinzug hat der Mieter die geltenden Mahngebühren zu zahlen. Für eine Monatsmiete kann bei triftigen Gründen bis spätestens zum 1. eines Monats ein Stundungsantrag für den laufenden Monat bei der Heimleitung schriftlich gestellt werden.

4. Vor Ablauf eines Wohnsemesters ist für das folgende Semester ein Neubegründungsantrag zu stellen. Der Formantrag wird durch die Heimleitung rechtzeitig ausgegeben.

5. Beim Auszug ist das Zimmer vollständig ausgeräumt und besenrein, das Geschirrfach und das Zimmerfenster geputzt zu übergeben. Die Zimmerabnahme erfolgt nach Anmeldung im Sekretariat (gemäß „Info-Blatt zum Auszug“, das rechtzeitig von der Heimverwaltung verteilt wird.) Werden bei der Abnahme verschmutzte Wände oder beschädigtes Inventar festgestellt, erfolgt der Abzug von der Kaution entsprechend der ausgehängten Kostenliste. Die Kaution wird nach Ende des Wohnsemesters bzw. im darauffolgenden Monat auf das Einzugsermächtigungskonto zurück überwiesen, wenn der Auszug ordnungsgemäß abgewickelt ist und keine Ersatzansprüche des Vermieters bestehen.

6. Die vom Mieter beim Auszug zurückgelassenen Gegenstände oder Fahrzeuge werden durch den Vermieter entfernt; Ersatzanspruch des Mieters besteht nicht.

II. ORDNUNG IM HAUS

1. Alle Hausbewohner sind für die Wohnatmosphäre, die ein ungestörtes Studium erlauben soll, verantwortlich.

2. In der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr ist auf äußerste Ruhe (Nachtruhe) im und um das Haus zu achten.

3. Das Üben mit Musikinstrumenten ist nur bis 22.00 Uhr und nur in dem dafür vorgesehenen Musikübungsraum gestattet.

4. Das Training im Trimmraum ist nur bis 22.00 Uhr gestattet (Nachtruhe!)

5. In den Fluren (Fluchtweg!) ist es lt. feuerpolizeilicher Vorschrift untersagt, Wäscheständer oder andere Gegenstände bzw. Mobiliar aufzustellen.

6. Grobe Verstöße gegen die Wohnatmosphäre und Nachtruhe werden von der Heimselbstverwaltung (HSV) mit einer Geldbuße für den Sozialfond geahndet. In besonderen Fällen wird die Kündigung des Mietverhältnisses beim Vermieter beantragt.

7. Alle abgestellten Gegenstände (Koffer, Kisten, Geräte etc.) in den Abstellräumen müssen mit Namen und Zimmernummer des Eigentümers versehen sein.

8. Fahrräder sind grundsätzlich, auch vor dem Eingang, in die Fahrradständer einzustellen, damit die Fußwege für alle frei bleiben. Im Fahrradraum (über die Rampe Ostflügel) dürfen nur Fahrräder, keine Motorfahrzeuge abgestellt werden. Nicht eingestellte oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.

9. Die AMH-Pkw-Parkplätze sowie die Plätze im Motorradschuppen und Fahrradkäfig werden zu Beginn des Semesters gegen eine Mietgebühr vergeben.

10. Fahrzeuge, Fahrräder und Ersatzteile, die auf den Parkplätzen oder in den Fahrradräumen und Motorradboxen nicht abgestellt werden dürfen, können auf Kosten des Mieters entfernt werden.

11. Tierhaltung jeglicher Art im Zimmer bzw. im Haus bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der Wohnheimleitung!

12. Die Bekanntmachungen der Heimleitung und der Heimselbstverwaltung, die am Informationsbrett in der Eingangshalle ausgehängt werden, haben rechtsverbindlichen Charakter für alle Mieter.

III. ORDNUNG IN DER WOHNGRUPPE

1. Für die Ordnung der von jeder Wohngruppe gemeinsam benützten Räume ist die gesamte Wohngruppe verantwortlich. Den Weisungen des Wohngruppensprechers ist Folge zu leisten. Die Wohngruppe haftet gemeinschaftlich für die ihr überlassenen Einrichtungen und Gegenstände.

2. Für die Küche gilt eine Küchenordnung, die in der Küche ausgehängt ist. Vom Wohngruppensprecher wird ein Reinigungsdienst (Mülleimer, Küchenschrank, Geschirrschränke etc.) eingeteilt.

3. Abfallversorgung

Für die Stadt Konstanz gilt eine Abfallwirtschaftssatzung, die unterscheidet in

1. Bio-Müll, 2. Verwertbare Altstoffe, 3. Restmüll, 4. Sperrmüll, 5. Problemmüll

Deshalb wird im AMH der Müll getrennt gesammelt nach

Bio-Müll, Papier/Kartons, Glas, Verwertbare Altstoffe (gelber Sack) u. Restmüll.

Dieser Müll ist von jedem/r Hausbewohner/in selbst in die entsprechenden Container im Müllschuppen auf dem Parkplatz an der Ostseite zu entsorgen!

Sperrmüll beim städt. Wertstoffhof abgeben. Illegal im AMH abgestellte Gegenstände, die vom Haus entsorgt werden müssen, werden dem Verursacher berechnet.

Batterien bitte beim Händler entsorgen.

4. Das Grillen auf den Dachterrassen ist wegen Brandgefahr verboten! Es ist auch darauf zu achten, dass keine anderen Abfälle (Zigarettenkippen, Bierflaschen etc.) von den Dachterrassen heruntergeworfen werden (Personengefährdung.)

IV. ORDNUNG IN DEN ZIMMERN

1. Die Studentenzimmer werden von den Bewohnern selbst gereinigt. Zur Reinigung des Zimmers stehen z.T. Staubsauger auf der Etage zur Verfügung (Eigentum der Wohngruppe).

2. Es sind jeweils 2 Zimmer mit 16 Amp. abgesichert. Fernseh- und Radiogeräte dürfen nur nach Anmeldung bei der GEZ betrieben werden und sind auf Zimmerlautstärke zu halten.

3. Unter dem Bett befindet sich eine Steckdose für Telefon, Internet und Kabelfernsehen.

4. Selbst eingebrachte Möbel, die die Einrichtung beschädigen, müssen auf Verlangen der Heimleitung entfernt werden. Das Zimmerinventar darf nicht ausgetauscht werden.

5. Die Zimmerfenster müssen vom Bewohner mindestens ein Mal im Semester selbst gereinigt werden. Sie sind bei

jedem Weggehen zu schließen (Gewitter- und Sturmgefahr!). Für Bruch- und Regenwasserschäden haftet der Mieter.

Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art auf den äußeren Fensterbrettern (Blumentöpfe, Flaschen, Aschenbecher, Milchpackungen etc. ) ist aus Sicherheitsgründen (Personengefährdung) verboten!

6. Reparaturmeldungen können per Email an unseren Hausmeister Herr Lothar Überreiter gesendet werden (hausmeister-amh@htwg-konstanz.de). Mündliche Mitteilungen sind im Streitfalle gegenstandslos.

V. BESUCH- UND GÄSTEREGELUNG

1. Zur Vermeidung von Störungen und zur Erhaltung der Wohnsicherheit ist es nicht gestattet, in der Zeit von 23.00 bis 8.00 Uhr den Wohnbereich des Hauses (1.-7. Stock) mit mehreren Besuchern zu betreten bzw. sich darin aufzuhalten.

Für Feiern und Feste stehen nur die Gemeinschaftsräume im Erdgeschoß (Bar, Clubraum) mit Genehmigung des Heimleiters zur Verfügung.

2. Gäste von Bewohnern können ein Gastzimmer im 7. Stock Ost nach Voranmeldung beim Heimleiter/Sekretariat in der Regel nicht länger als 5 Nächte erhalten.

Jeder Bewohner kann in seinem Zimmer für längstens 3 Nächte einen persönlichen Gast (Gästeübernachtung im AMH) aufnehmen.

Der gastgebende Bewohner hat die Hausverwaltung über die Gästeübernachtung mit Angabe des Gastes und der Anzahl der Übernachtungen zu benachrichtigen. Für die Gästeübernachtung hat der Verwaltungsausschuss einen geringen Betriebskostenzuschuss als Übernachtungsgebühr festgelegt.

VI. ERKRANKUNGEN

Erkrankungen sind dem zuständigen Wohngruppensprecher bzw. der Heimleitung zu melden. Die Heimleitung kann darauf bestehen, dass ein Arzt hinzugezogen wird. Der Weisung, ein Krankenhaus aufzusuchen, ist Folge zu leisten.

VII. HAUSRECHT

Der Heimleiter oder eine von ihm beauftragte Person hat das Recht, Hausfremden das Betreten des Heimes zu verbieten oder Gäste bei Störungen des Hausfriedens aus dem Haus zu verweisen.

VIII. ANGEMELDETE UNTERVERMIETUNG/FERIENVERMIETUNG

Es besteht die Möglichkeit sein Zimmer für einen begrenzten Zeitraum nach Absprache mit der Wohnheimleitung an andere Personen zu vermieten. Der Mietvertrag des Hauptmieters bleibt bestehen. Der Untermieter muss allerdings bei der Verwaltung schriftlich angemeldet werden und sich dort persönlich vorstellen.

Wer dies unterlässt, vermietet sein Zimmer illegal. Dies wird streng geahndet. Der illegale Mieter kann sofort des Hauses verwiesen werden, dem Hauptmieter droht die Kündigung des Mietverhältnisses.

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Albertus-Magnus-Haus
Rheingutstraße 36
78462 Konstanz
Sekretariat: Cornelia Zimmermann
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